UNSERE MISSION
Wir machen den Alltag leichter. Professionell organisiert, menschlich ausgeführt.
ALLTAGSHILFE & HAUSHALTSHILFE
Wir unterstützen bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Haushalt und sorgen dafür, dass das eigene Zuhause weiterhin gut organisiert bleibt.
Unterstützung beim Kochen und der Mahlzeitenzubereitung
Hilfe im Haushalt wie Staubsaugen, Staub wischen und Betten beziehen
Wäschepflege und Bügeln
Fenster putzen und Pflege der Wohnräume
Pflanzen gießen und weitere Haushaltshilfen nach Bedarf

BEGLEITUNG & ERLEDIGUNGEN
Wir begleiten im Alltag zu wichtigen Terminen und übernehmen Erledigungen, die alleine nicht mehr möglich sind oder schwerfallen.
Einkaufen und Besorgungen im Alltag sowie auf dem Wochenmarkt
Begleitung zu Arztbesuchen und Terminen
Unterstützung bei Behördengängen
Begleitung zur Apotheke, zum Friseur oder zu weiteren Terminen

BETREUUNG & GESELLSCHAFT
Wir sind im Alltag präsent und schaffen durch gemeinsame Zeit und Aktivitäten eine verlässliche Unterstützung im täglichen Leben.
Gespräche und gemeinsame Zeit im Alltag
Gemeinsame Spiele und Aktivitäten
Spaziergänge und Ausflüge
Gedächtnisübungen sowie gemeinsame Kaffeezeiten

SCHWANGERSCHAFT & ENTBINDUNG
Wir unterstützen im Haushalt und bei täglichen Aufgaben, wenn diese vor oder nach der Geburt nicht selbst übernommen werden können.
Kochen sowie Reinigungsarbeiten und Ordnungsarbeiten im Haushalt
Wäschepflege und Bügeln zur Entlastung im Alltag
Einkaufen und Erledigungen im täglichen Leben

NACH UNFALL/OPERATION
Wir übernehmen Aufgaben im Haushalt und unterstützen im Alltag, bis die gewohnte Selbstständigkeit wieder möglich ist.
Kochen sowie Reinigungsarbeiten und Ordnungsarbeiten im Haushalt
Wäschepflege und Bügeln im Alltag
Einkaufen und Erledigungen zur Unterstützung im täglichen Leben

PRIVAT & ZUSATZLEISTUNGEN
Unsere Leistungen können auch privat in Anspruch genommen werden, zum Beispiel wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, zusätzliche Unterstützung benötigt wird oder kurzfristig Hilfe im Alltag gefragt ist.
Unterstützung auch ohne Pflegegrad möglich
Flexible Hilfe im Haushalt und Alltag
Zusätzliche Entlastung über bestehende Leistungen hinaus
Kurzfristige oder individuelle Unterstützung buchbar

KOSTEN UND ABRECHNUNG
In vielen Fällen können die Leistungen über Pflegekasse oder Versicherung genutzt werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten.
Monatlicher Betrag für Unterstützung im Alltag, der bei bestehendem Pflegegrad genutzt werden kann. Nicht genutzte Beträge können angespart werden.
Wenn pflegende Angehörige entlastet werden sollen, kann Unterstützung stundenweise über die Verhinderungspflege genutzt und je nach Situation mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, die auch für Unterstützung im Alltag und Haushalt genutzt werden können.
Wenn kein Pflegegrad vorhanden ist Leistungen noch nicht genehmigt wurden oder das Budget nicht ausreicht können Leistungen flexibel privat hinzugebucht werden.
IHR HILFERECHNER
Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche Leistungen Sie nutzen können und wie die Abrechnung im Alltag funktioniert.
Anspruch berechnenINFORMATIONEN
Überblick über weitere Möglichkeiten und Regelungen rund um die Unterstützung im Alltag.
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Das ist ein monatlicher Geldbetrag von 131 Euro, den jede Person mit anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse bekommt – zweckgebunden für Entlastungsleistungen im Alltag.
Wer hat Anspruch?
- Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5
- Also praktisch jeder, der einen Pflegegrad hat
Wofür kann der Betrag genutzt werden?
- Haushaltshilfe & Alltagsunterstützung ✓
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Einkäufen ✓
- Unterstützung im Alltag durch anerkannte Anbieter ✓
Wichtig zu wissen
- Der Betrag verfällt nicht sofort – er kann angespart werden und dann gesammelt genutzt werden
- Er wird nicht bar ausgezahlt – sondern direkt mit einem anerkannten Anbieter abgerechnet
- Er gilt zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen – er schmälert nichts.
Was ist die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI?
Wenn die Hauptpflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) vorübergehend ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe – hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Wer hat Anspruch?
- Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
- Sofortiger Anspruch ab Bewilligung – keine Wartezeit
Was wird übernommen?
- Bis zu 3539 Euro pro Jahr für die Ersatzpflege
- Bei Verhinderung durch eine nicht verwandte Person – volle Übernahme
- Bei Verwandten bis zum 2. Grad – eingeschränkte Übernahme
Wie lange greift die Leistung?
- Bis zu 6 Wochen pro Jahr
- Kann zudem stundenweise innerhalb eines Versicherungsjahres genutzt werden (01.01. – 31.12.)
Was ist die Pflegeberatung nach §37 SGB XI?
Jede Person mit einem bewilligten Pflegegrad hat das Recht auf eine kostenlose und persönliche Pflegeberatung – entweder zu Hause oder bei der Pflegekasse. Die Beratung hilft dabei, alle Leistungen optimal zu nutzen.
Wer hat Anspruch?
- Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5
- Auch Angehörige und pflegende Personen können die Beratung in Anspruch nehmen
Was beinhaltet die Beratung?
- Welche Leistungen stehen mir zu?
- Wie beantrage ich Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege & Co.?
- Wie organisiere ich die Pflege zuhause?
- Welche Anbieter und Unterstützungsangebote gibt es in meiner Region?
Wann ist die Beratung Pflicht?
- Bei Pflegegrad 1 und 2 – einmal pro Halbjahr
- Bei Pflegegrad 3 bis 5 – einmal pro Vierteljahr
Wer die Beratung nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Was ist §24h SGB V?
Das ist ein gesetzlicher Anspruch, der werdenden oder frisch gebackenen Müttern zusteht. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Mutter vor oder nach der Geburt den Haushalt nicht selbst führen kann.
Wann greift der Anspruch?
- Kurz vor der Entbindung – wenn die Mutter körperlich eingeschränkt ist
- Nach der Geburt – während der Erholungsphase
Was wird übernommen?
- Haushaltshilfe für Tätigkeiten wie Putzen, Kochen, Wäsche, Kinderbetreuung
- Die Krankenkasse zahlt direkt an den Anbieter – der Kunde hat oft keine oder nur geringe Eigenkosten
Was ist §38 Abs. 1 SGB V?
Dieser Paragraph gibt Versicherten das Recht auf eine Haushaltshilfe, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – und eine andere Person im Haushalt das auch nicht übernehmen kann.
Wann greift der Anspruch?
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Wenn die Person nicht alleine den Haushalt führen kann
- Wenn kein anderer im Haushalt einspringen kann (z. B. kein Partner, keine erwachsenen Kinder)
- Meist wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt – das ist oft die Grundvoraussetzung
Was sind Pflegehilfsmittel?
Das sind Produkte und Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die pflegenden Angehörigen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Zwei Kategorien:
1. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen, Fingerlinge
- Bis zu 40 Euro pro Monat – von der Pflegekasse übernommen
2. Technische Pflegehilfsmittel
- Pflegebetten, Rollstühle, Badewannenlifter
- Treppenlifte, Haltegriffe
Werden geliehen oder bezuschusst
Wer hat Anspruch?
- Personen mit Pflegegrad 1 bis 5
- Voraussetzung: häusliche Pflege
Wichtig zu wissen
Die 40 Euro werden nicht automatisch ausgezahlt – man muss sie beantragen. Viele Betroffene wissen das nicht und verschenken diesen Anspruch jeden Monat
Alltagshilfe unterstützt im täglichen Leben zu Hause, zum Beispiel im Haushalt, bei Erledigungen oder durch gemeinsame Zeit. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
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