Der Pflegegrad bestimmt Ihr monatliches Budget und die verfügbaren Leistungen.
Pflegegrad unbekannt? Sie finden ihn auf Ihrem Pflegebescheid der Pflegekasse.
Das Startdatum bestimmt das verfügbare Entlastungsguthaben.
Wurden Sie bereits von einem zertifizierten Anbieter unterstützt?
Ist aktuell ein Pflegedienst bei Ihnen tätig?
Erhalten Sie noch Pflegegeld?
Wenn kein Pflegegeld mehr gezahlt wird, nutzt der Pflegedienst das gesamte Sachleistungsbudget – eine Umwidmung ist daher nicht möglich.
Das hilft uns, Ihren genauen verfügbaren Betrag zu berechnen.
Wir berechnen Ihr Guthaben auf Basis Ihres Pflegegrad-Startdatums. Für einen genauen Betrag genügt ein kurzer Anruf bei Ihrer Pflegekasse.
Damit wir Ihre Anfrage persönlich bearbeiten können.
Wobei benötigen Sie Hilfe? Mehrfachauswahl möglich.
Basierend auf Ihren Angaben haben wir Ihr verfügbares Guthaben berechnet.
Da der Pflegedienst das gesamte Sachleistungsbudget nutzt, ist in Ihrem Fall keine zusätzliche Umwidmung möglich.
Der Pflegegrad bestimmt Ihr monatliches Budget und die verfügbaren Leistungen.
Pflegegrad unbekannt? Sie finden ihn auf Ihrem Pflegebescheid der Pflegekasse.
Das Startdatum bestimmt, wie viel Guthaben aus dem Vorjahr verbleiben kann.
Gemeint sind anerkannte Entlastungsangebote nach § 45a SGB XI.
Wir benötigen diese Angaben, um Ihnen ein individuelles Angebot erstellen zu können.
Mehrfachauswahl möglich – wählen Sie alles, was relevant ist.

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